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   LSG Bayern, 24.02.1999 - L 13 RA 54/97   

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https://dejure.org/1999,9793
LSG Bayern, 24.02.1999 - L 13 RA 54/97 (https://dejure.org/1999,9793)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.02.1999 - L 13 RA 54/97 (https://dejure.org/1999,9793)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - L 13 RA 54/97 (https://dejure.org/1999,9793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von zusätzlichen Ausbildungsanrechnungszeiten bei Gewährung von Altersrente ; Geltendmachung von Rentenansprüchen durch den Ehemann als Rechtsnachfolger; Abänderung oder Ersetzung eines Verwaltungsaktes nach Klageeinlegung bzw. Berufungseinlegung (§ 96 SGG); ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 405 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.1999 - L 13 RA 54/97
    Diese Problematik sei - allerdings in anderem Zusammenhang - Gegenstand der Entscheidung des BVerfG vom 7. Juli 1992 (NJW 1992, 2213) gewesen.

    Denn es sei dem Gesetzgeber nicht verwehrt, Stichtagsregelungen einzuführen, obwohl jeder Stichtag mit Härten verbunden sei (BVerfG vom 7. Juli 1992 in SozR 3-5761 Allg Nr. 1).

    Zwar sei der Gesetzgeber nach Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet, den Mangel des Rentenversicherungssystems, der in dem durch Kindererziehung bedingten Nachteil bei der Altersversorgung liegt, in weiterem Umfang als bisher auszugleichen (vgl. BVerfGE 87, 1).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.1999 - L 13 RA 54/97
    Alles andere würde bedeuten, auf Leistungsverbesserung überhaupt zu verzichten (BVerfGE 40, 121, 140 ).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.1999 - L 13 RA 54/97
    Ein höherer Rentenwert ergibt sich auch nicht bei Anwendung des § 70 Abs. 2 iVm § 307d SGB VI, der auch für Bestandsrenten eine grundsätzlich günstigere Bewertung der Kindererziehungszeiten vorsieht und damit der Forderung des BVerfG in der Entscheidung vom 12. März 1996 in BVerfGE 94/241 ff nachkam und sogar über sie hinausging.
  • BVerfG, 29.03.1996 - 1 BvR 1238/95

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.1999 - L 13 RA 54/97
    Das BVerfG hat in der Entscheidung vom 29. März 1996 1 BvR 1238/95 in Die Sozialversicherung 1996/336 festgestellt: Eine gegen das Grundgesetz verstoßende Ungleichbehandlung der Tatbestände der Kindererziehung in der Zeit vor Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 am 1. Januar 1992 einerseits und den Tatbeständen der Kindererziehungszeit ab Inkrafttreten des SGB VI am 1. Januar 1992 andererseits liegt nicht vor.
  • LSG Bayern, 07.08.2003 - L 14 RA 231/00

    Zahlung einer höheren Altersrente; Neufeststellung der Rente bei Bekanntwerden

    Abzustellen sei auf den Rentenbeginn, und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung auch dann, wenn im Laufe des Rentenverfahrens die tatsächlichen Durchschnittsentgelte bestimmt würden (GK-SGB VI Rdnr. 23, so auch BayLSG vom 24.02.1999 - L 13 RA 54/97); dies gelte entsprechend auch bei Neufeststellung der Rente (bei gleichem Rentenbeginn).

    Eine Divergenzentscheidung(Nr. 2) kann auch nicht im Hinblick auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.02.1999 - L 13 RA 54/97 angenommen werden.

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